1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Funktionen mittels einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung, welche durch Zugang an die anderen Gesellschafter wirksam wird, zurücklegen. Der Rücktritt kann auch mündlich erklärt werden. Die Erklärung ist entweder gegenüber allen Gesellschaftern oder in der Generalversammlung gegenüber den anwesenden Gesellschaftern zu erklären. Gibt es keinen wichtigen Grund für den Rücktritt, so erlangt dieser nach 14 Tagen Wirksamkeit.