1. Nach § 166 UGB sind Auskunfts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten im Außerstreitverfahren geltend zu machen, auch wenn er bereits aus der KG ausgeschieden ist.
1. Nach § 166 UGB sind Auskunfts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten im Außerstreitverfahren geltend zu machen, auch wenn er bereits aus der KG ausgeschieden ist.