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Zum "Bestandschutz" bei der Verschmelzung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/145AnwBl 2020, 337 Heft 6 v. 4.6.2020

1. § 230 AktG regelt die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft. Nach der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch ist eine Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses der übertragbaren Gesellschaft gegen die übernehmende Gesellschaft zu richten.

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