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Besetzungsrüge fußt nicht auf Urteilsfeststellungen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/179AnwBl 2019, 434 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

Ob § 281 Abs 1 Z 1 (§ 345 Abs 1 Z 1) StPO vorliegt und ob der Rügeobliegenheit entsprochen wurde, beurteilt der OGH auf einer von ihm selbst in freier Beweiswürdigung geschaffenen Sachverhaltsgrundlage, bezogen auf die Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens.

15 Os 129/18m

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