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Prüfpflicht des Gerichtes und Kosten der Einwendungen zum Kostenverzeichnis

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2010/8226AnwBl 2010, 86 - 88 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Das OLG Linz ging der Frage nach, ob eine dem Kostenverzeichnis unrichtig zugrunde gelegte höhere Bemessungsgrundlage vom Gericht zu korrigieren ist, wenn die Einwendungen zum Kostenverzeichnis diesen Punkt nicht beinhalteten. Mit einer Anmerkung von Dr. Herbert Salficky.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO

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