Zusammenfassung: Das LG Linz beschäftigte sich mit der Frage, wie die interpretationsbedürftige Regelung des § 54 Abs 1 a ZPO im Hinblick auf das Berufungsverfahren anzuwenden ist. Mit einer Anmerkung von Dr. Herbert Salficky.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO
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