Zusammenfassung: Die Erlassung eines Feststellungsbescheids bzgl der Anrechnung einer praktischen Verwendung eines Extraneus scheitert an der sachlichen und örtlichen Unzuständigkeit der Rechtsanwaltskammer.
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO
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Zusammenfassung: Die Erlassung eines Feststellungsbescheids bzgl der Anrechnung einer praktischen Verwendung eines Extraneus scheitert an der sachlichen und örtlichen Unzuständigkeit der Rechtsanwaltskammer.
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO
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