Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die Nichtbegleichung einer vollstreckbar festgestellten Forderung durch einen Rechtsanwalt ein Disziplinarvergehen darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 3 RL-BA
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Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die Nichtbegleichung einer vollstreckbar festgestellten Forderung durch einen Rechtsanwalt ein Disziplinarvergehen darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 3 RL-BA
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