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OBDK, 15.11.2004, 3 Bkd 2/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/7972AnwBl 2005, 95 Heft 2 v. 1.2.2005

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Angehörigenverhältnis zwischen einem Mitglied des Disziplinarrats und der anzeigenden Partei die Delegierung des Disziplinarverfahrens nicht rechtfertigt.

OBDK, 15.11.2004, 3 Bkd 2/04

Rechtsgrundlagen: § 26 DSt; § 25 DSt

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