Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die abweichende Stellungnahme eines Ausschussmitglieds die Delegierung des Disziplinarverfahrens nicht rechtfertigt.
OBDK, 15.11.2004, 5 Bkd 3/04
Rechtsgrundlagen: § 25 DSt
Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die abweichende Stellungnahme eines Ausschussmitglieds die Delegierung des Disziplinarverfahrens nicht rechtfertigt.
OBDK, 15.11.2004, 5 Bkd 3/04
Rechtsgrundlagen: § 25 DSt