Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die Rechtswirkungen eines Zivilurteils und prüft das Vorliegen einer unzulässigen Doppelvertretung.
OBDK, 10.05.2004, 14 Bkd 10/03
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 RAO
Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die Rechtswirkungen eines Zivilurteils und prüft das Vorliegen einer unzulässigen Doppelvertretung.
OBDK, 10.05.2004, 14 Bkd 10/03
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 RAO