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Entscheidung - OBDK, 03.05.2004, 7 Bkd 6/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7935AnwBl 2004, 414 - 415 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass die rechtliche Vertretung eines Ausgleichsgläubigers und spätere Mandatsübernahme für den Ausgleichsschuldner eine unechte - unzulässige - Doppelvertretung begründet.

OBDK, 03.05.2004, 7 Bkd 6/03

Rechtsgrundlagen: § 10 RAO

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