Zusammenfassung: Das LG Korneuburg führt aus, dass die Frist zur Beantragung einer Anhebung des geringsten Gebots mit der Zustellung des Versteigerungsedikts in Gang gesetzt wird, sofern ein neuer Schätzwert darin mitgeteilt wird.
LG Korneuburg, 09.03.2004, 23 R 31/04b