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Entscheidung - OBDK, 19.06.2000, 9 Bkd 1/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7715AnwBl 2000, 759 Heft 12 v. 1.12.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, aus welchen Gründen die Ausschließung des Kammeranwalts vom Disziplinarverfahren des Rechtsanwalts zu veranlassen ist.

OBDK, 19.06.2000, 9 Bkd 1/00

Rechtsgrundlagen: § 25 DSt; § 26 DSt; § 75 StPO

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