Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass Richtigstellungen von Grundbuchsansuchen durch den Rechtsanwalt unter Missachtung des Beglaubigungserfordernisses selbst bei Zustimmung der Parteien disziplinarrechtliche Folgen auslöst.
OBDK, 08.05.2000, 10 Bkd 2/00