( § 46, § 15 NÖ GVBG, § 22 VBG ) Musikschullehrer an Musikschulen niederösterreichischer Gemeinden unterliegen infolge statischer Verweisung auf das VBG diesem Gesetz und haben keinen Anspruch auf Studienbeihilfe gemäß § 15 NÖ GVBG und auf Jubiläumsbelohnung gemäß § 24 Abs 3 NÖ GVBG.
OLG Wien 24.01.2000, 8 Ra 272/99z