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Anspruch auf Betriebshilfe oder Wochengeld auch bei "Opting-in" in die Krankenversicherung der Selbständigen

EntscheidungenSozialrechtElisabeth BischofreiterDRdA-infas 2024/177DRdA-infas 2024, 394 Heft 6 v. 1.11.2024

OGH 4.6.2024, 10 ObS 114/23x

§§ 2 Abs 1 Z 4, 3 Abs 1 Z 2, 102 Abs 5 GSVG

Auch die nach § 3 Abs 1 Z 2 GSVG nur Teilversicherten (Anm: Opting-in) sind "auf Grund einer Erwerbstätigkeit" in der KV pflichtversichert und zählen daher zu den nach § 102 Abs 5 GSVG Anspruchsberechtigten.

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