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Ende der betrieblichen Tätigkeit beendet Pflichtversicherung auch bei aufrechter Berufsberechtigung (hier nach dem Wirtschaftstreuhandgesetz)

EntscheidungenSozialrechtHans-Jörg TrettlerDRdA-infas 2024/178DRdA-infas 2024, 397 Heft 6 v. 1.11.2024

VwGH 5.6.2024, Ra 2023/08/0078

§§ 2 Abs 1 Z 4, 7 Abs 4 Z 1 und Z 2 GSVG

Der Mitbeteiligte veräußerte 2018 seine Steuerberatungskanzlei und verteilte den Veräußerungsgewinn steuerlich gleichmäßig auf drei Jahre. Er war bis Ende 2019 weiterhin Inhaber einer Berechtigung nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes des Steuerberaters.

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