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Anschaffungsnaher Instandsetzungsaufwand - Zehntelabsetzung oder aktivierungspflichtig?

SteuerrechtW. D.RdW 1990, 126 Heft 4a v. 1.4.1990

Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand war bisher nicht sofort abzugsfähig, sondern als nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand aktivierungspflichtig und damit nur im Wege der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes bzw im Rahmen von Sonderabschreibungen abzugsfähig. Das gilt für Instandhaltungsaufwand und Instandsetzungsaufwand gleichermaßen.

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