( APSG § 8, VBG § 55 ) Zeiten eines Präsenzdienstes sind auf die eine Abfertigung begründende befristete Dienstzeit eines Vertragsbediensteten anzurechnen.
OGH 9 Ob A 85/97h v. 26.03.1997
Gemäß § 35 Abs 2 Z 1 VBG haben Vertragsbedienstete keinen Anspruch auf Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist und durch Zeitablauf geendet hat. Diese Bestimmung ist aber nach der durch die VBG-Novelle 1988 (BGBl 1988/148) geschaffenen Bestimmung des § 55 VBG auf Vertragsbedienstete nicht anwendbar, wenn deren „tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat“.