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KV-Angehörigkeit auf Grund faktischer Handhabung

ArbeitsrechtARD 4858/31/97 Heft 4858 v. 1.8.1997

( ArbVG § 8, HKG § 68 ) Liegt keine bindende Entscheidung der Wirtschaftskammer über die Fachgruppenzugehörigkeit eines Arbeitgebers vor, ist hinsichtlich der KV-Angehörigkeit von der faktischen Zuordnung auszugehen.

OGH 9 Ob A 70/97b v. 09.04.1997und OGH 9 Ob A 71/97z v. 26.03.1997

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