( ArbVG § 8, HKG § 68 ) Liegt keine bindende Entscheidung der Wirtschaftskammer über die Fachgruppenzugehörigkeit eines Arbeitgebers vor, ist hinsichtlich der KV-Angehörigkeit von der faktischen Zuordnung auszugehen.
OGH 9 Ob A 70/97b v. 09.04.1997und OGH 9 Ob A 71/97z v. 26.03.1997