( ASVG § 253d ) Bei Beurteilung der gemindert en Arbeitsfähigkeit eines als Abschleppfahrer bei einem Automobilclub beschäftigten Berufskraftfahrers ist nicht der Berufsschutz, sondern der Tätigkeitsschutz ausschlaggebend.
OGH 10 Ob S 155/97k v. 22.05.1997