Das oberste Ziel der BWA ist es, das Vertrauen der Privatanleger und der institutionellen Investoren in den österreichischen Finanzmarkt zu stärken. Dieses Ziel kann sicher nur durch ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden, von denen eine effektive Wertpapieraufsicht eine Teilmaßnahme ist. Es ist das primäre Ziel der BWA, präventiv zu wirken. Dazu gehört vor allem auch, daß Gesetzesverletzer und Straftäter wirksam verfolgt werden. Obwohl die BWA hoheitliche Funktionen ausübt, versteht sie sich auch als Dienstleistungsunternehmen, welches Ordnungsmäßigkeit, Fairneß, Sicherheit und Vertrauen für seine Kunden erzeugt. Mit diesen Worten skizzierte Mag. Thomas Goldmann, Direktor der BWA, das durch das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), BGB1 1996/753 idgF, vorgegebene Selbstverständnis der BWA und leitete damit die von der BWA veranstaltete Anlegerschutz-Konferenz ein. Er beklagte, daß die von ihm geleitete Behörde nicht - so wie dies international üblich sei - vermittelnd beim Abschluß von Vergleichen zwischen geprellten Anlegern und schädigenden Finanzdienstleistern tätig werden dürfe, um endlos lange Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ebenso sei aus seiner Sicht die in manchen europäischen Staaten bereits gesetzlich verankerte Möglichkeit wünschenswert, gerichtliche und verwaltungsbehördliche Schuldsprüche zu veröffentlichen, um so Anleger vor unseriösen Unternehmen zu schützen.