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AngG § 39

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4880/33/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( AngG § 39 ) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Anführung firmeninterner Titel im Dienstzeugnis; erforderlich ist die Bezeichnung der Tätigkeit und deren Beschreibung. ASG Wien 31 Cga 13/96z v. 14.03.1997, rk.

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