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ABGB § 1295 EStG § 82, § 83 Abs 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4880/32/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( ABGB § 1295, EStG § 82, § 83 Abs 1 ) Im Rahmen der Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Benefizien des Steuerrechtes zugunsten eines ehemaligen Arbeitnehmers auszunutzen. Hat er fahrlässigerweise verabsäumt, die Steuervorteile zu nutzen, ist in diesem Fall der ehemalige Arbeitnehmer vom Rückersatz der eingeforderten Lohnsteuer befreit. ASG Wien 8 Cga 140/96g v. 26.02.1997, rk.

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