( AngG § 29 ) Es besteht keine Einrechnungsverpflichtung eines ungerechtfertigt entlassenen Arbeitnehmers hinsichtlich der Einkünfte aus einem nach Beendigung des Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber neu eingegangenen Dienstverhältnisses, wenn der Zeitraum bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Dienstverhältnisses 3 Monate nicht überstiegen hat. OGH 9 Ob A 2290/96x v. 29.01.1997.