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AngG § 27 Z 6

Arbeitsrechtliche HinweiseARD 5009/31/99 Heft 5009 v. 5.3.1999

( AngG § 27 Z 6 ) In der Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber vor mehreren Zuhörern in einem Großraumbüro „Du mit Deiner Art, ruinierst die Firma“ liegt keine erhebliche Ehrverletzung. LG Wr. Neustadt 6 Cga 75/97a v. 29.07.1997. (Slg. 11.632)

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