vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4831/15/97 Heft 4831 v. 15.4.1997

( AngG § 27 Z 4 ) Eine Unterlassung der Dienstleistung ist als Entlassungsgrund bei gleitender Arbeitszeit begrifflich nur während der Kern- oder Blockzeit denkbar. ASG Wien 24 Cga 208/94x v. 20.11.1995, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte