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AngG §  27 Z 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4831/14/97 Heft 4831 v. 15.4.1997

( AngG § 27 Z 1 ) Einer Ehefrau, der die finanzielle Gebarung des Unternehmens überlassen wurde, kann es als Arbeitnehmerin nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn sich der Ehemann und Arbeitgeber für die ihm gegenüber nicht verheimlichte und von ihm jederzeit überprüfbare finanzielle Gebarung nicht interessiert hat. OGH 9 Ob A 2120/96x v. 26.06.1996.

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