( AngG § 27 Z 1 ) Das Nichtmelden eines Interessenkonfliktes durch einen leitenden Angestellten (hier: Geschäftsführer) kann Vertrauensunwürdigkeit bewirken. Schädigungsabsicht und Eintritt eines Schadens sind keine Voraussetzung für das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit. OLG Wien 8 Ra 256/98w v. 13. 11.1998.
Anm.: Insoweit bestätigt durch OGH 9 Ob A 60/99k v. 5. 5. 1999 = ARD 5063/54/99.