( GlbG § 2 Abs 1 ) Eine unwiderrufliche Überstundenpauschale einer Arbeitnehmerin ohne korrelierende Arbeitsleistung kann bei Beurteilung ihrer Diskriminierung durch eine Zulagengewährung an einen vergleichbaren Arbeitnehmer Ungleichbehandlung ausschließen.
ASG Wien 11 Cga 208/97f v. 16.12.1998, Berufung erhoben