( AngG § 27 Z 1 ) Wenn ein Arbeitnehmer seine Berechtigung Dinge, die er als Elektriker für Arbeiten im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses einkaufen zu können, dadurch mißbrauche, dass er einen Reisestecker für private Zwecke angeschafft und damit gegen die Interessen des Arbeitgebers gehandelt hat, verwirkte er damit gemäß § 27 Z 1 AngG das Vertrauen des Arbeitgebers. Daran vermag auch der geringe Wert des Steckers von lediglich S 175,- nichts zu ändern, weil durch diese Handlungen die Vertrauensbasis zwischen ihm und dem Arbeitgeber zutiefst erschüttert wurde. OLG Wien 7 Ra 91/96w v. 19.06.1996.