( AngG § 27 Z 1 ) Darin, dass ein Arbeitnehmer Freunden hinsichtlich der Planung ihrer neuen, bei einem anderen Lieferanten bestellten Küche, aus Freundschaft Ratschläge erteilt hat, kann keine Vertrauensunwürdigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber gesehen werden. Dass Arbeitnehmer als Personen, die mit einem Fachwissen ausgestattet sind, auch im privaten Kreis dieses Fachwissen weitergeben, stellt noch kein Verhalten dar, das nach Anschauung der maßgeblichen Kreise das Vertrauen des Arbeitgebers verwirken kann. ASG Wien 11 Cga 224/94d v. 12.09.1996, Berufung erhoben.