( AngG § 27 Z 1 ) Fährt ein Arbeitnehmer nach einem bereits ungefähr 10 Tage dauernden Krankenstand wegen eines eingeklemmten Nerv s mit seinem eigenen Pkw für einen Zeitraum von drei Tagen nach München, ohne dies vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen, macht er sich vertrauensunwürdig, weil es offensichtlich ist, dass die Vornahme einer derart langen Fahrtstrecke mit dem eigenen Pkw bei einem eingeklemmten Nerv medizinisch kontraindiziert und geeignet ist, die Gesundung zu verzögern. ASG Wien 24 Cga 44/95f v. 21.08.1996, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 55/97k v. 11. 4. 1997.