( AngG § 27 Z 1 ) Das lediglich 30 Minuten dauernde Lenken eines Autobusses während einer mit Schrittgeschwindigkeit durchgeführten Rundfahrt eines als Fahrverkäufer von Tiefkühlprodukte n beschäftigten Arbeitnehmers während des Krankenstandes ist weder eine Tätigkeit, die geeignet ist, den Heilungserfolg zu gefährden, noch eine den Interessen des Arbeitgebers abträgliche Nebenbeschäftigung. OGH 9 Ob A 2256/96x v. 18.12.1996.