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AngG § 20 Abs 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4842/16/97 Heft 4842 v. 6.6.1997

( AngG § 20 Abs 2 ) Ist eine mündliche Kündigung rechtzeitig erfolgt, löst der verspätete Zugang der vom Arbeitnehmer verlangten schriftlichen Kündigung keinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung aus. ASG Wien 6 Cga 72/96t v. 11.09.1996, rk.

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