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Angemessenheitskontrolle beim Regiepreis

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/691Zak 2015, 397 Heft 20 v. 12.11.2015

ABGB: §§ 1152, 1170, 1431

Die Vereinbarung des Werklohns als Regiepreis (Abrechnung nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und einem bestimmten Stundensatz) ist grundsätzlich zulässig, und zwar gerade auch dann, wenn der Leistungsumfang im Vorhinein nicht genau erfasst werden kann.

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