§ 255 Abs 2 ASVG - Der Mangel von - im Rahmen der Berufsausbildung für einen Lehrberuf vermittelten - theoretischen Kenntnissen fällt nur dann gegen einen Berufsschutz ins Gewicht, wenn diese für die praktische Ausübung der Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind und von gelernten Arbeitern üblicherweise verlangt werden (vgl OGH 19.03.2003, 10 ObS 56/02m, ARD 5432/20/2003).