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Angehörigenversorgung durch Arbeitslose

SozialversicherungARD 4869/11/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( AlVG § 9 Abs 2 ) Die Gefährdung der Versorgung von Familienangehörigen eines Arbeitslosen ist bei der Zumutbarkeitsbeurteilung einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsorts nicht zu berücksichtigen.

VwGH 97/08/0096 v. 06.05.1997

Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsorts des Arbeitslosen ist ausschließlich darauf Bedacht zu nehmen, dass die Beschäftigung den körperlichen Fähigkeiten des Arbeitslosen angemessen ist, seine Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, angemessen entlohnt ist und dem Arbeitslosen eine künftige Verwendung in seinem Beruf nicht wesentlich erschwert. Die letztere Voraussetzung bleibt bei der Beurteilung, ob die Beschäftigung zumutbar ist, außer Betracht, wenn der Anspruch auf den Bezug des Arbeitslosengeldes erschöpft ist und keine Aussicht besteht, dass der Arbeitslose in absehbarer Zeit in seinem Beruf eine Beschäftigung findet.

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