( AlVG § 12 Abs 4 ) Bei der Beurteilung der Parallelität von Studium und arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung eines Studenten bewirken Ferien, während deren die Beschäftigung nicht ausgeübt wird, keine Unterbrechung der Beschäftigung.
VwGH 96/08/0146 (früher.. 95/08/0221) v. 18.03.1997