Spricht der AG die Kündigung unter der Bedingung aus, dass die Kündigung rückwirkend unwirksam wird, wenn sich der AN mit einer bestimmten Änderung des Dienstvertrages einverstanden erklärt, befindet sich die Kündigung bis zur Erklärung des AN, das Änderungsanbot anzunehmen oder abzulehnen, längstens bis zum Ablauf der für diese Erklärung gesetzten Frist, in einem Schwebezustand, während dessen die Frist für die Erhebung einer Kündigungsanfechtungsklage noch nicht zu laufen beginnt.