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Androhung eines Austritts

ArbeitsrechtARD 5517/5/2004 Heft 5517 v. 3.8.2004

§ 26 AngG, § 863 ABGB - Die Erklärung eines Arbeitnehmers (hier: Zirkusmusiker), wenn ein Kollege gehen müsse, gehe er auch, schafft zunächst eine unklare Situation, angesichts deren dem unmittelbar danach und in weiterer Folge gesetzten Verhalten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhebliche Bedeutung zukommt. Im vorliegenden Fall erhob der Arbeitnehmer gegen ein ihm ausgefolgtes Schreiben, in dem seine Erklärung als Beendigungserklärung gedeutet wurde, keinerlei Einwände, er räumte seinen Arbeitsplatz und „bekräftigte“ auch in einem Gespräch mit seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dass er gehen wolle. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme einer Austrittserklärung durch das Berufungsgericht jedenfalls nicht unvertretbar. OGH 05.11.2003, 9 ObA 122/03m (2. Rechtsgang; 1. Rechtsgang siehe OGH 04.09.2002, 9 ObA 89/02g, ARD 5437/6/2003).

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