Normen: § 33 Abs 4 EStG 1988
Das Vorhandensein mehrerer Wohnsitze schließt eine Wirtschaftsgemeinschaft an einem Wohnsitz (an mehreren Wohnsitzen) nicht aus. Der Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft beschränkt sich allerdings nicht auf die rein materielle Seite, er ist sowohl von einer zwischenmenschlichen als auch von einer wirtschaftlichen Komponente geprägt.

