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Pendlerpauschale: Wohnsitz oder Familienwohnsitz

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2024, 225 Heft 6 v. 30.12.2024

Normen: § 16 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG 1988, § 4 Pendlerverordnung

Geht man davon aus, dass der Bf über keinen Familienwohnsitz verfügt, so ist gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG 1988 für die Berechnung des Pendlerpauschales der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz maßgeblich.

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