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Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft - Räumung allgemeiner Teile

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/406Zak 2006, 235 Heft 12 v. 4.7.2006

WEG § 18 Abs 1

ABGB § 523

Der Eigentümergemeinschaft fehlt zwar die Aktivlegitimation für Leistungs- und Unterlassungsklagen, die wie die Eigentumsfreiheitsklage auf die Eigentumsrechte ihrer Mitglieder gestützt sind. Jedenfalls hinsichtlich der notwendig allgemeinen Teile der Liegenschaft (hier: Heizraum) kann die Eigentümergemeinschaft jedoch auch selbst Unterlassungs-, Räumungs- bzw negative Feststellungsansprüche geltend machen, weil deren unberechtigte Inanspruchnahme in die ihr obliegende Verwaltung eingreift.

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