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Rücklage - keine Beitragsfestsetzung für vergangene Zeiträume

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/405Zak 2006, 235 Heft 12 v. 4.7.2006

WEG 1975: § 16

Trotz des verpflichtenden Charakters der Rücklagenbildung im Wohnungseigentum entsteht die Beitragsschuld erst, wenn die Beiträge mit Mehrheitsbeschluss oder vom Verwalter festgesetzt sind. Eine rückwirkende Beitragsfestsetzung für vergangene Zeiträume ist wegen des Vorsorgecharakters der Rücklage unzulässig.

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