Aufhebung
§ 6 Abs 9 vlbg BauG 1972
Nur wenn aufgrund der Form oder Lage des Grundstückes eine zweckmäßige Bebauung des Baugrundstückes unmöglich ist, können Ausnahmen von den vorgeschriebenen Abstandsflächen zugelassen werden.
Aufhebung
§ 6 Abs 9 vlbg BauG 1972
Nur wenn aufgrund der Form oder Lage des Grundstückes eine zweckmäßige Bebauung des Baugrundstückes unmöglich ist, können Ausnahmen von den vorgeschriebenen Abstandsflächen zugelassen werden.