Abweisung
§ 30 vlbg BauG 1972; §§ 41, 42 AVG
Die Präklusionswirkung der mündlichen Verhandlung tritt nur ein, wenn in der Verständigung (Kundmachung) ein entsprechender Hinweis auf die gem § 42 AVG nF eintretenden Folgen enthalten ist.
Abweisung
§ 30 vlbg BauG 1972; §§ 41, 42 AVG
Die Präklusionswirkung der mündlichen Verhandlung tritt nur ein, wenn in der Verständigung (Kundmachung) ein entsprechender Hinweis auf die gem § 42 AVG nF eintretenden Folgen enthalten ist.