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Absolvierung von Praktika in Österreich durch drittstaatsangehörige Studierende

BeiträgeJasmin ZiegelbeckermigraLex 2021, 68 Heft 3 v. 15.11.2021

Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und ein bloß wenige Monate dauerndes studienbezogenes Praktikum in Österreich absolvieren wollen, stehen – selbst wenn sie bereits im Besitz eines gültigen österreichischen Aufenthaltstitels oder einen Aufenthaltstitels eines EU-Mitgliedsstaates als Studierende sind – vor einem komplexen rechtlichen System, wenn es darum geht, ob bzw welche Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung von ihnen oder ihren österreichischen Arbeitgebern beantragt werden muss. Dieses System wird im Folgenden dargestellt; zudem werden in diesem Rahmen Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen unterbreitet.

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