Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und ein bloß wenige Monate dauerndes studienbezogenes Praktikum in Österreich absolvieren wollen, stehen – selbst wenn sie bereits im Besitz eines gültigen österreichischen Aufenthaltstitels oder einen Aufenthaltstitels eines EU-Mitgliedsstaates als Studierende sind – vor einem komplexen rechtlichen System, wenn es darum geht, ob bzw welche Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung von ihnen oder ihren österreichischen Arbeitgebern beantragt werden muss. Dieses System wird im Folgenden dargestellt; zudem werden in diesem Rahmen Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen unterbreitet.