( ABGB § 915, ASVG § 258 ) Aus der Tatsache, dass einem Arbeitnehmer ein Zuschuss zu einer ASVG-Pension gewährt wird, kann nicht gefolgert werden, dass diese Vereinbarung auch automatisch eine Hinterbliebenenleistung für dessen Witwe analog zur gesetzlichen Regelung des ASVG beinhaltet, wenn für die betriebliche Zusatzpension keine den §§ 258 ff. ASVG ähnliche Bestimmungen in Bezug auf Hinterbliebenenleistungen im Allgemeinen und Witwenpension im Besonderen existieren. ASG Wien 4 Cga 16/98w v. 01. 9.1998, rk.